Abschiebepraxis
Juristischer Teilerfolg für türkischen Salafisten
Deutsche Gerichte müssen vor der Abschiebung von verurteilten Terrorunterstützern in die Türkei die Gefahr von Folter ausschließen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Konkret ging es um einen IS-Unterstützer.
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Soso. Sie dürfen also legal weiterhin in Deutschland Unfug betreiben auf Staatskosten! - Mit wessen Recht eigentlich??? Müssen wir Frauen westlicher Kulturprägung uns das bieten lassen???


