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Elternschaft ab 2019

Verfasst: Do 18. Apr 2019, 13:00
von Jeannette-Anna Hollmann

Re: Elternschaft ab 2019

Verfasst: Do 18. Apr 2019, 14:19
von Jeannette-Anna Hollmann
Meine Meinung:

Eine Mutter kann kein Vater sein und ein Vater keine Mutter! Es gibt Co-Mütter oder Väter. Sonst gibt es nichts. Die rechtliche Lage betrifft diejenigen, die einen gemeinsamen Kinderwunsch haben und dazu noch jemanden einbeziehen müssen oder es werden Samen von der Spenderbank besorgt. Da der Spender aber nur Samen spendet, sollte er auch keine Sorgerechtsanforderungen stellen dürfen bei Lesben. Gibt es bei Schwulen eine Leihmutter, so sollte sie Ihre Sorgerechte in Anspruch nehmen können, da der grösste Teil des Babies und späteren Kindes nach wie vor mehr biologische Gewichtung bei der Mutter hat, die das Kind 9 Monate im Leib hatte und eine viel stärkere Bindung dadurch hat.

Re: Elternschaft ab 2019

Verfasst: Mo 25. Jul 2022, 13:22
von Jeannette-Anna Hollmann
RP ONLINE: Mönchengladbach: Zahlen zu Inobhutnahmen wegen Kindeswohlgefährdung in Mönchengladbach.
https://rp-online.de/72740871

Re: Elternschaft ab 2019

Verfasst: Mo 19. Sep 2022, 14:13
von Jeannette-Anna Hollmann
https://m.youtube.com/watch?v=sLnvLcHIHVM

Die Erfindung der guten Mutter

Re: Elternschaft ab 2019

Verfasst: Do 30. Mär 2023, 14:48
von Jeannette-Anna Hollmann