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Ein Lächeln reicht nicht aus – neuer Datenschutz beim Fotografieren
5. Mai 2018 von Hiltrud Enders Kommentare 2
Kategorie: Allgemein
Am 25. Mai tritt in der EU ein neues Datenschutzgesetz in Kraft, welches die Aufnahme eines digitalen Bildes bereits als Datenerhebung wertet. Die Idee dahinter ist, dass durch ein Foto einer Person z.B. mit Hilfe von Gesichtserkennung auch ihr Aufenthaltsort preisgegeben würde.
Analoge Fotografie ist davon ausgenommen. Nach der alten Rechtssprechung gab es einen deutlichen Unterschied zwischen der Aufnahme des Bildes und der Verwendung.